Mobiler Dienst

Der Mobile Dienst Sehen unterstützt  blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche bei der schulischen Integration durch:

  • Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer
    Erziehungsberechtigten
  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schulaufsicht und des Schulträgers
  • Information der Mitschülerinnen und Mitschüler
  • Hilfe bei der Beschaffung von Hilfsmitteln
  • Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung unter sehgeschädigtenspezifischen Aspekten
  • Herstellung von Lehr- und Lernmitteln
  • Unterstützung im Unterricht, zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler
  • Vermittlung von Schriftsystemen für Blinde
  • Hilfen zur Mobilitätserziehung sowie zu lebenspraktischen Fragen
  • Unterstützung im Kontakt zu Behörden
  • Angebot von Schülerkursen

Hilfreiche Infos,Dateien und Formulare finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

 

Definition von Sehbehinderung und Blindheit:

 

 

Im Alltag sprechen wir von blinden und sehbehinderten Menschen. In der Fachsprache gilt der Begriff „sehgeschädigt“ als Oberbegriff, der „sehbehindert“,

 

„hochgradig sehbehindert“ und „blind“ beinhaltet.

Abb.: Grafische Darstellung der Einteilung von Funktionseinschränkungen des Sehens in Gruppen (nach Rath, W., 1987, S.18).

 

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Der Mobile Dienst führt vor allem Beratungen der Eltern und Lehrkräfte durch, die das Umgehen-Können mit den Auswirkungen körperlicher Behinderung in der allgemeinen Schule erleichtern helfen. Er beschreibt die Rahmenbedingungen für einen zu gewährenden Nachteilsausgleich.  Bei Bedarf unterstützt er die Eltern bei der Anbahnung außerschulischer Fördermaßnahmen.

Daneben erfüllt der Mobile Dienst bei Bedarf in zeitlich begrenztem Umfang eigenständige unterrichtliche Bildungsaufgaben, diesich aus der Lebenswirklichkeit und dem zukünftigen Leben der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen ergeben, z. B. „über die Behinderung sprechen lernen“, „eigene Bedürfnisse angemessen formulieren lernen“, „erforderliche Hilfen angemessen erfragen lernen“, „eigene Hilfsmittel sachgerecht in der Schule benutzen lernen“ usw.

In den Unterrichtsfächern ist ansonsten keine Mitwirkung des Mobilen Dienstes durch eigenen Unterricht vorgesehen.  Auch im Sportunterricht geht es nicht um spezielle Übungen, sondern um eine Beratung zur weitestgehenden Teilnahme am allgemeinen Schulsport - spezielle Übungen werden besser außerschulisch in der Physiotherapie durchgeführt.

Die Beantragung dieses Beratungsangebotes erfolgt ab dem Schuljahr 2021/22 über das Beratungs- und Unterstützungssystem der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Aktuelle Anfragen bitte an:

 

Leitung Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI)

Landkreis Vechta

Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Osnabrück

Dezernat 2 Fachbereich Inklusive Bildung

Tel: 04441 99 979 84

Fax: 0541 77046-8200

Mobil: 0172-6593970

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.rlsb-os.de

 

 

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DerMobile Dienst für körperliche und motorische Entwicklung betreut Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderunge.

Der Mobile Dienst  der Anne-Frank-Schule berät, unterstützt und fördert vorbeugend, begleitend und ergänzend in Schulen der Stadt Osnabrück und  im Landkreis Osnabrück.

Mobile Dienste sind Stützung und Ergänzung der Förderung im Unterricht der allgemeinen Schule, um dort dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu entsprechen und bei der Bewältigung von Problemen zu helfen. Die Mobilen Dienste sind einerseits eine Verknüpfung der sonderpädagogischen Möglichkeiten mit den unterrichtlichen und erzieherischen Anforderungen der allgemeinen Schule. Andererseits tragen die Mobilen Dienste dazu bei, die Tragfähigkeit der zuständigen allgemeinen Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu steigern.

Die Beantragung dieses Beratungsangebotes erfolgt ab dem Schuljahr 2021/22 über das Beratungs- und Unterstützungssystem der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Aktuelle Anfragen für den "Mobilen Dienst Körperlich und Motorische Entwicklung" bitte an:

Leitung Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI)

Landkreis Vechta

Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Osnabrück

Dezernat 2 Fachbereich Inklusive Bildung

Tel: 04441 99 979 84

Fax: 0541 77046-8200

Mobil: 0172-6593970

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.rlsb-os.de

 

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